Bezuschussung Fortbildung für unsere Mitglieder:

Im Rahmen eines begrenzten Budgets können Mitglieder unkompliziert einen Zuschuss zu Fortbildungen für (ihre) Ehrenamtlichen erhalten. Die (Antrags-)Modalitäten:

"Das Netzwerk Ehrenamt unterstützt im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten die Durchführung von geeigneten Fortbildungsmaßnahmen der Mitgliedseinrichtungen. Dabei gelten folgende Kriterien:               

1. Kurze, formlose, schriftliche Beantragung von notwendigen Personal- und Sachkosten für die Veranstaltung/Maßnahme an den Sprecherkreis über die Geschäftsstelle für eine Veranstaltung im laufenden Jahr mit Nennung der Zielgruppe, Ort, Inhalte, gewünschter Betrag, Nennung Bankverbindung. Der Antrag soll mindestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung oder Maßnahme gestellt werden.
2. Die Entscheidung über den Antrag liegt beim Sprecherkreis. Die Reihenfolge des Eingangs der Anträge bei der Geschäftsstelle ist zu berücksichtigen.

3. Der Sozialführerschein, das Danke-Schön-Fest, der Fachtag Demenz oder andere vom Netzwerk Ehrenamt insgesamt getragene Veranstaltungen werden regelhaft finanziell getragen, dafür sind keine Anträge notwendig.

4. Jedes Mitglied kann pro Jahr nur einen Antrag stellen

5. Der Zuschuss beträgt höchstens 50 Prozent der Kosten

6. Die Mitgliederversammlung legt zu Beginn des Jahres bzw. am Ende des Vorjahres die zur Verfügung stehende Summe fest.

7. Die Veranstaltung muss offen sein für die Zielgruppen von mindestens zwei Mitgliedseinrichtungen, die auch Träger der Fortbildung sind.

8. Bei der Werbung für die Veranstaltung wird das Netzwerk Ehrenamt als Förderer genannt und ein kurzer mündlicher oder schriftlicher Bericht zur durchgeführten Veranstaltung in der Mitgliederversammlung gegeben

9. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.  

Diese Regelung tritt ab 1.1.2016 in Kraft." (2.10.2015)

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Bezuschussung Fortbildungen der Mitgliedseinrichtungen durch das Netzwerk Ehrenamt, 2016
Bezuschussung Fobi NW EA 10 2015.pdf
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